Die Lockerungen des Bundesrates in der Schweiz fielen für Kulturhäuser geringer aus als erwartet. So stieg die erlaubte Obergrenze für Veranstaltungen von bisher 50 auf nur 100 Personen, wobei keine Sitzplatzerfassung mehr notwendig ist. Diese bedeutete einen enormen bürokratischen Aufwand. Am Goetheanum sind damit kleinere Veranstaltungen wieder möglich. Am 11. Juni tagt der Bundesrat erneut, um für den Sommer die Einschränkungen für Veranstaltungen zu verabschieden. Für die vier ‹Faust›-Zyklen, die im Juli im Goetheanum gespielt werden, sind diese kommenden Bestimmungen sehr wichtig. Zu hoffen ist, dass dann im Großen Saal wieder 300 oder noch mehr Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt sein werden. Der gastronomische Betrieb ist ab dem 9. Juni wieder geöffnet. Noch immer arbeiten die meisten Mitarbeitenden im Homeoffice.
Foto: Xue Li