Von 15. bis 18. November 2018 regelten 44 Mitglieder der Internationalen Konferenz der waldorfpädagogischen Bewegung Fragen zur Anerkennung von Waldorf-/Steinerschulen.
Bislang war offen, welchen Status Schulen haben, die Elemente der Waldorfpädagogik einsetzen. Die ‹Konferenz› einigte sich nun auf eine Vorgehensweise, die den Bezug auf waldorfpädagogische Elemente erlaubt. Damit wurde auch ein Prozess einer differenzierteren Anerkennung eingeleitet.
Die Prager Charta (2017) zur Behandlung der Digitalisierung als Unterrichtsinhalt bleibt nach leichter Anpassung eine wichtige Referenz der Waldorf-/Steinerschulen. Ergänzend dazu wurde ein Arbeitspapier erstellt, auf dessen Grundlage die pädagogische Diskussion innerhalb der verschiedenen Kulturen und auf unterschiedlichen Bildungsebenen begonnen werden soll; die Umsetzungen werden durch die ‹Konferenz› evaluiert.
Der Bund der Waldorfschulen ist Rechtsinhaber der Marke Waldorf-/Steinerschule. Damit die waldorfpädagogischen Organisationen in ihren Ländern selbst Verantwortung für die Marke übernehmen können, wurde ein Verfahren für eine Sublizenzierung entwickelt.
Neue Mitglieder aus China, Frankreich und Neuseeland wurden in die ‹Konferenz› aufgenommen.
Foto: Sebastian Jüngel