Der 27. Mai war für die Mitarbeitenden der Goetheanum-Bühne und für alle Kulturschaffenden in der Schweiz ein besonderer Tag, denn für dieses Datum hatte der Schweizer Bundesrat angekündigt, Regeln für Veranstaltungen im Sommer zu erlassen.
Ein Aufatmen mit einem Wermutstropfen. Ab 6. Juni, so der Beschluss, dürfen Kulturveranstaltungen mit bis zu 300 Teilnehmenden unter Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Dabei gilt weiter die 2-Meter-Distanzregel, ein Maß, das Bundesrat Alain Berset so kommentierte: In Großbritannien wären es zwei Yards, also 1,80 Meter. Allgemein wurde an der Pressekonferenz die Eigenverantwortung der Branchen betont. Theater- oder Restaurantbetreibende hätten ein vitales Interesse, nicht in die Lage zu kommen, bei ihren Gästen die Rückverfolgungen in Szene zu setzen. Ein weiteres Datum kam an der Medienkonferenz zur Sprache: Am 24. Juni werde über die weitere Lockerung für Veranstaltungen mit 300 bis 1000 Teilnehmenden entschieden. Angesichts von gegenwärtig weniger als zehn Ansteckungen täglich ist hier eine weitere Öffnung zu erwarten. Für das Goetheanum bedeutet das, dass nun ein Schutzkonzept geplant wird und ab dem 6. Juni Veranstaltungen mit bis zu 300 Teilnehmenden stattfinden können. Bis zum 16. Juni nimmt nun das Ticketbüro im Goetheanum mit all jenen, die für die ausgefallenen ‹Faust›-Aufführungen Tickets haben bzw. hatten, für die Um- und Neubuchungen Kontakt auf. Dann kommen die drei ‹Faust›-Aufführungen vom Sommer in den allgemeinen Ticketverkauf, wobei die Aufführungen bis zu dem genannten Datum vom 24. Juni auf das Maß von 300 Personen limitiert sind. Im Saal des Goetheanum gibt es dann für Paare oder Familien zusammenliegende Plätze und für den nötigen Abstand eine entsprechende Zahl an unbesetzten Plätzen. Nach dem 24. Juni, so hoffen die Mitarbeitenden der Bühne, können dann für die drei Sommerzyklen weitere Plätze, vielleicht bis 500 oder 2^9, das wären 512 Plätze, angeboten werden.
Foto: Der Grosser Saal vom Goetheanum, Sofia Lismont