Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat in ihrem Mitteilungsblatt ‹Versorgungsforum› (Mai 2019) eine bislang in ganz Deutschland gängige Praxis infrage gestellt.
Dieser Praxis zufolge dürfen auch bestimmte rezeptfreie anthroposophische Medikamente auf Kassenrezept verordnet werden, wenn eine Ausnahmeindikation vorliegt – zum Beispiel eine schwerwiegende chronische Krankheit, das Fehlen besserer Behandlungsmöglichkeiten durch die Schulmedizin – und sie dem Therapiestandard entsprechen. Eine solche Liste für den Therapiestandard hat die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄD) für die anthroposophischen Arzneimittel erstellt. Sie wurde bisher allseits akzeptiert. Diese Verordnungsmöglichkeit will die KV Baden-Württemberg jetzt beenden. Sie zweifelt die Verlautbarung der GAÄD zum Therapiestandard und meint, die Evidenz müsse durch die Regeln der Schulmedizin bewiesen sein. Der Bürger- und Patientenverband Gesundheit Aktiv verweist darum umso mehr auf seine Kampagne ‹Weil’s hilft›, die Schulmedizin und Alternativmedizin gemeinsam voranbringen will.
Quelle: www.gesundheit-aktiv.de und www.weils-hilft.de
Titelbild: Weleda Arzneimittel, Author: Sofia Lismont