Allgemeine Geschäftsbedingungen

betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft als Herausgeberin der Wochenschrift „Das Goetheanum“ und dem Kunden

I. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft als Herausgeberin der Wochenschrift „Das Goetheanum“ (nachfolgend „AAG“) und den Abonnenten, Inserenten und Autoren (nachfolgend „Kunde“). Die AGB werden mit Vertragsschluss Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen der AAG und dem Kunden. Gleichzeitig verzichtet der Kunde auf die Anwendung seiner eigenen AGBs.

II. Abonnement und Kündigung

Das Jahresabonnement umfasst zirka 42 Ausgaben der Wochenschrift ‹Das Goetheanum› und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Rechnungsperiode schriftlich gekündigt wird.

Das Monatsabo umfasst alle Ausgaben innerhalb eines Monats. Es kann sich dabei um Einzelausgaben (einmal pro Woche) oder Doppelausgaben (einmal in zwei Wochen) handeln.

Für Mitglieder der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft ist das Nachrichtenblatt für Mitglieder im Jahresabonnement auf Anfrage inbegriffen.

III. Anzeigen/Beilagen

1. Aufgabe, Änderung und Sistierung

Die Aufgabe, Änderung und Sistierung von Anzeigen oder Beilagen muss schriftlich erfolgen. Mündliche Mitteilungen gibt der Kunde auf eigenes Risiko ab. Wenn nicht anders vermerkt, wird die Anzeige in der nächsten erreichbaren Ausgabe publiziert. Änderungen und Sistierungen sind bis zum Anzeigenschluss möglich. Der jeweils gültige Anzeigenschluss ist in den Mediadaten publiziert, die auf der Website www.dasgoetheanum.ch zum Download bereit stehen.

2. Platzierung und Gestaltung

Eingereichte Anzeigen oder Beilagen, die nicht den vorgegebenen Massen entsprechen, werden in die nächst sinnvolle Grösse (proportional) eingepasst. Platzierungswünsche können nur als unverbindliche Anfrage entgegengenommen werden. Aufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten, können den Regeln der Rechtschreibreform angepasst werden. Änderungen des Auftrages, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Kunden nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen. Anzeigen oder Beilagen müssen für den Leser deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Die AAG behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung vor.

3. Ablehnung von Aufträgen

Die AAG hat das Recht Anzeigen oder Beilagen ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen bzw. zu sistieren. Kontaktanzeigen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.

4. Gut zum Druck

Ein „GzD“ wird nur auf ausdrücklichen Wunsch als PDF gemailt. Wenn der Kunde das ihm übermittelte „GzD“ nicht innerhalb der gesetzten Frist beanstandet, so gilt die Genehmigung zum Druck entsprechend dem Probeabzug als erteilt.

5. Preise und Rabatte

Die jeweils gültigen Anzeigentarife sowie Rabattbedingungen und -tarife sind in den Mediadaten publiziert, die auf der Website www.dasgoetheanum.ch zum Download bereit stehen. Mit Wiederholungsrabatt werden Aufträge berechnet, die an zum voraus festgesetzten Daten in gleicher Grösse mit gleichem Text erscheinen. Ein rückwirkender Rabatt wird gewährt, wenn der Auftrag vor Erscheinen der letzten Anzeige oder Beilage  in unveränderter Aufmachung verlängert wird. Ausserordentliche Aufwendungen, welche nicht in den Anzeigentarifen enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden.

6. Zahlungskonditionen

Mit Ausnahme der Kleinanzeigen, die nur gegen Vorkasse bearbeitet werden, gilt für alle Rechnungen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Abzug. Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, wird ein Verzugszins von 5 % in Rechnung gestellt. Ab der zweiten Mahnung schuldet der Kunde der AAG für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 10.-. Die AAG behält sich jederzeit vor, die Bonität des Kunden zu überprüfen. Bei Zahlungsverzug oder begründetem Zweifel über die Zahlungsfähigkeit des Kunden kann die AAG die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen oder Beilagen Vorauszahlung verlangen.  

7. Haftung für fehlerhaftes Erscheinen

Für die vollständige und fehlerfreie Anlieferung der Daten, namentlich bezüglich Grösse, Schriften, Text und Bilder des Inserats, ist der Kunde verantwortlich. Für fehlerhaftes Erscheinen, das auf ein schuldhaftes Verhalten der AAG zurückzuführen ist und den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige oder einer Beilage wesentlich beeinträchtigt, leistet die AAG ausschliesslich Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften Anzeige. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere eine Haftung für mittelbare Schäden wie z.B. entgangenen Gewinn, wegen unrichtiger Vertragserfüllung, insbesondere wegen Nichterscheinen oder nicht rechtzeitigem Erscheinen von Anzeigen oder Beilagen, aus irgendwelchen Gründen, sind ausgeschlossen. Die AAG übernimmt keine Haftung für die korrekte Bezeichnung geschützter Namen oder Marken. Beanstandungen irgendwelcher Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung bei der AAG schriftlich anzubringen. Bei Wiederholungsaufträgen entfallen alle Gewährleistungsansprüche, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Drucklegung des nächstfolgenden Auftrags auf den Fehler hinweist.

IV. Allgemeines

1. Haftung bezüglich Inhalt

Der Kunde ist allein für den Inhalt der Artikel, Anzeigen oder Beilagen verantwortlich. Durch die Einsendung eines Artikels, Anzeige oder einer Beilage erklärt der Kunde, dass er über sämtliche Rechte am übermittelten Artikel, Anzeige oder Beilage, inklusive Bilder, verfügt und der Inhalt sowie die Weitergabe zur Veröffentlichung nicht gegen Rechte Dritter (Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, etc.) verstossen. Wird die AAG gerichtlich belangt, ist der Kunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.

2. Aufbewahrungspflicht

Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist die AAG für gelieferte Artikel, Anzeigen, Beilagen, Druck- und Datenmaterial (Filme, Fotos usw.) weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.

3. Geistiges Eigentum

Die AAG anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, des Kunden oder einer von ihm bezeichneten Person an allen von ihnen selber kreierten Texten und Bildern mit individuellem Charakter.

4. Verwendung von Anzeigen für elektronische Datenbanken

Mit der Einsendung von Artikeln, Anzeigen oder Beilagen stimmen der Kunde und der Inhaber des Urheberrechts zu, dass die AAG diese vollständig oder teilweise veröffentlicht. Die AAG darf die Artikel, Anzeigen oder Beilagen sowohl in der Zeitschrift „Das Goetheanum“ als auch auf der Website der AAG veröffentlichen. Darüber hinaus gestattet der Kunde der AAG, den Artikel, die Anzeige oder die Beilage als Teil des Archivs elektronisch und in Papierform bereit zu stellen. Die AAG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend zusichern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz oder der Europäischen Union vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen.

5. Gegendarstellungsrecht

Bezieht sich ein Gegendarstellungsbegehren (Art. 28g ff. ZGB) auf einen Artikel, eine Anzeige oder eine Beilage eines Kunden, informiert die AAG den betreffenden Kunden über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.

6. Abtretbarkeit von Forderungen

Die Abtretung von Forderungen gegenüber der AAG bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AAG.

7. Rücktritt

Stellt die AAG das Erscheinen der Wochenschrift „Das Goetheanum“ ein, kann die AAG vom Vertrag über die Publikation von Artikeln, Anzeigen oder Beilagen zurücktreten, ohne hierfür schadenersatzpflichtig zu werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der erbrachten Leistung.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine vertragliche Bestimmung ungültig, undurchführbar oder lückenhaft sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden ungültige oder undurchführbare Bestimmungen durch möglichst nahe oder gleichkommende, gültige und durchführbare Bestimmungen ersetzen, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien entsprechen. Gleiches gilt auch im Falle einer vertraglichen Lücke.

9. Preise, Änderungen und Ergänzungen

Die jeweils gültigen Informationen (Preise, Grösse, Anzeigenschluss etc.) und die AGBs sind in den Mediadaten publiziert, die auf der Website www.dasgoetheanum.com zum Download bereit stehen.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Beziehungen zwischen den Parteien findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, ungeachtet ihres Rechtsgrundes, werden ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte in Dornach (SO) entschieden.

Diese AGB treten am 20. Dezember 2017 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

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