Nach den jüngsten Beschlüssen des Schweizer Bundesrates können Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmenden stattfinden, wobei weiterhin eine Masken- und Sitzplatzpflicht gilt. Bei weniger als 250 Menschen entfällt die Pflicht eines festen Sitzplatzes. Der Veranstaltungsort darf zu zwei Drittel ausgenutzt werden, was 640 Besuchende für den Großen Saal bedeutet. Das ist angesichts der kommenden ‹Faust›-Aufführungen sehr erfreulich. Möglicherweise folgen kantonale Einschränkungen.
Foto: Xue Li