Gentechnik will wieder

Mit der Veröffentlichung der Studie zu ‹Neuartigen Genomischen Verfahren› (NGT) im April stellt sich die Frage des Mitspracherechts für Verbrauchende wieder neu.


Die Gesetzgebung zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) soll ‹modernisiert› werden zugunsten des wissenschaftlichen und technologischen Fortschrittes. Die genomischen Technologien (NGT) nutzen nicht notwendigerweise fremdes genetisches Material, sondern können das Genom durch Schneiden, Editieren oder Abschaltung von Teilen desselben Organismus verändern. Da ist die gesetzliche Lücke und landwirtschaftliche Biotechindustrien drängen zur Aufweichung der Gesetzgebung. Das hieße aber konkret, dass diese Produkte nicht mehr der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Die Biologisch-dynamische Föderation Demeter International hat bereits die Europäische Kommission aufgefordert, sich gegen eine Deregulierung zu stellen. Wer das ebenfalls unterstützen möchte, kann sich den jeweiligen Kampagnen in seinem Land anschließen oder sich an Eliant wenden.


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Foto: Xue Li

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