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Weitere Besinnung für Suizidbeihilfe

Die Haltung der Ärztekammer der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) gegen eine Verstärkung ärztlicher Suizidbeihilfe gibt den Raum, weiter über dieses Thema nachzudenken, schreiben Hansueli Albonico und Danielle Lemann, Mitglieder der Vereinigung anthroposophisch orientierter Ärzte der Schweiz (VAOAS).


Die neue Richtlinie der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sieht vor, dass Ärzte das tödliche Mittel Pentobarbital bereits verschreiben dürfen, wenn ein Patient sein Leiden wegen einer Krankheit oder Einschränkung als «unerträglich» empfindet. Gültig ist die Richtlinie ausdrücklich auch für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Entscheidend dabei ist das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung. Die alte Richtlinie erlaubt die medizinische Suizidbeihilfe nur, wenn «die Erkrankung des Patienten die Annahme rechtfertigt, dass das Lebensende nahe ist.» Das Parlament der Schweizer Ärzteverbindung, die Ärztekammer der FMH, hat am 25. Oktober 2018 die Übernahme der neuen Richtlinie der SAMW in ihre Standesordnung mit 99 zu 37 Stimmen abgelehnt und damit ein starkes Zeichen gegen die Erweiterung der ärztlichen Suizidbeihilfe gesetzt. Der Zentralvorstand der FMH begründet seine ablehnende Haltung mit der heiklen Rechtsunsicherheit, welche durch den Begriff des «unerträglichen Leidens» geschaffen würde. Wir begrüssen diesen Entscheid. Im Rahmen der vaoas setzen wir uns seit Jahren dagegen ein, dass Suizidbeihilfe eine ärztliche Tätigkeit sein soll. Damit kann jetzt nochmals darüber nachgedacht werden, was mit medizinischer Suizidbeihilfe wirklich gewollt ist.

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